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Ohne Kollektivvertrag gibt’s nichts!

Der Kollektivvertrag ist eines der wesentlichsten Instrumente einer erfolgreichen Vertretung von Arbeitnehmer:inneninteressen. Er regelt nicht nur die jährlichen Lohnerhöhungen in einer Branche, sondern auch Zulagen und Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie die Arbeitsbedingungen. All das gibt es nur, weil deine Gewerkschaft Kollektivverträge verhandelt. Insgesamt verhandeln wir 23 Rahmenkollektivverträge auf Bundesebene und 9 Kollektivverträge auf Landesebene für mehr als 250.000 Beschäftigte in Österreich.


WIE IST ES DAZU GEKOMMEN?
Die Rechte der Arbeitnehmer:innen vertraglich festzuhalten, war schon von Beginn der Arbeiterbewegung vor über 150 Jahren an ein zentrales Ziel der ersten Gewerkschafter:innen.
Mit Verhandlungen, Streiks und Arbeitskämpfen kam man diesem Ziel näher. Streiks und Aussperrungen konnten damals durchaus auch einige Monate lang dauern.
Am 4. Juni 1904 gab es schließlich den ersten schriftlichen Tarifvertrag im Wiener Baugewerbe, der eine Anhebung der Minimallöhne der Gehilfen auf vier Kronen vorsah. Die Zimmerer folgten wenige Tage später.

VIELES WURDE SEITHER IN DEN KOLLEKTIVVERTRÄGEN ERREICHT.
Ein paar Highlights:

  • Am 26. Februar 1947 wurde das Kollektivvertragsgesetz beschlossen: Es übertrug die Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen den Interessenvertretungen.
  • Am 1. Mai 1948 bringt der Bundeskollektivvertrag für Holz verarbeitende Industrie und Holz verarbeitendes Gewerbe einheitliche Regelungen für ganz Österreich. Kurz darauf
    konnten weitere 17 Bundeskollektivverträge vereinbart werden.
1998 Tatort Baustelle
Tatort Baustelle: Bei den Bau-KV-Verhandlungen 1998 stellt die Arbeitgeberseite Forderungen, die jedem Bauarbeiter rund 40.000 Schilling Verlust gebracht hätten. Österreichweit gibt es daraufhin Aktionen der GBH. Am 8. April marschieren rund 4.000 Gewerkschaftsmitglieder in Wien vom Karlsplatz zum Fachverband der Bauindustrie und zur Bundesinnung Bau. Die Schlusskundgebung findet beim Sitz der GBH in der Ebendorferstraße statt, der auch Schauplatz der KV-Verhandlungen ist. Die Proteste führen dazu, dass die Verschlechterungen abgewendet werden und ein Kollektivvertrag mit Lohnerhöhungen abgeschlossen werden kann.
  • 1982 wird am Bau vom Wochen- zum Monatslohn umgestellt, der 24. und 31. Dezember werden bezahlt arbeitsfrei.

  • Auch Proteste waren immer wieder nötig, so zum Beispiel 1998 im Baubereich und bei den Malern.

  • Am 1. Mai 2004 wird das »Taggeld Neu« am Bau umgesetzt. Erstmals hat jeder Arbeiter auf Baustellen Anspruch auf Taggeld.

  • Am 13. Mai 2009 demonstrieren Vertreter:innen mehrerer Branchen, u.a. der Holz- und Sägeindustrie, gemeinsam in Wien vor Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer, nachdem die Verhandlungen ins Stocken geraten waren und die Industriellenvereinigung Notkollektivverträge mit Lohnkürzungen gefordert hatte. Im Juni konnten dann Lohnerhöhungen vereinbart werden.

  • Mit 1. Mai 2010 wurde eine Ausbildungsprämie und die wöchentliche bezahlte Heimfahrt für Lehrlinge bei Berufsschulinternaten vereinbart, nachdem im Jahr davor – erstmals in Österreich – die Internatskostenrückerstattung für Bau-Lehrlinge erreicht worden war.

  • Am 3. Mai 2016 erreichte die GBH im Bereich der Tischler und holzgestaltenden Gewerbe erstmals eine Ist-Lohnerhöhung – nach vielen Jahren der Verhandlungen, Proteste und Mobilisierungskampagnen. Das Kunststoffgewerbe folgte mit 1. Mai 2017.

  • Die GBH hat begonnen, die 4-Tage-Woche in Kollektivverträgen umzusetzen.

  • Bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2023 ist es gelungen, die höchsten Mindestlöhne aller Branchen in Österreich im Bauhaupt- und Baunebengewerbe umzusetzen.
Nach vielen Jahren der Verhandlungen und Proteste in ganz Österreich erreicht die GBH auch im Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe Ist-Lohnerhöhungen.
Nach vielen Jahren der Verhandlungen und Proteste in ganz Österreich erreicht die GBH auch im Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe Ist-Lohnerhöhungen.
Nach erfolgreichen KV-Verhandlungen erfahren die GBH-Mitglieder sofort über SMS und Websites von den Lohnerhöhungen. GBH-Mitarbeiter:innen sind außerdem in ganz Österreich auf Baustellen und in Betrieben unterwegs, um die Kolleg:innen zu informieren.
Nach erfolgreichen KV-Verhandlungen erfahren die GBH-Mitglieder sofort über SMS und Websites von den Lohnerhöhungen. GBH-Mitarbeiter:innen sind außerdem in ganz Österreich auf Baustellen und in Betrieben unterwegs, um die Kolleg:innen zu informieren.
Diagramm
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Weitere Quellen